In Österreich ist ab dem 1. September 2025 eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die ein Verhalten ins Zentrum rückt, das lange gesellschaftlich als „irgendwie daneben, aber nicht kriminell“ galt: das ungefragte Versenden von Genitalbildern – meist bekannt als „Dickpics“. Mit dem neuen § 218 Abs 1b StGB wird dieses Verhalten nun explizit unter Strafe gestellt.
Warum dieses Gesetz?
In digitalen Zeiten finden Übergriffe nicht nur im realen Raum statt, sondern zunehmend auch online. Ein Bild, das ohne Einwilligung versendet wird – speziell von den Geschlechtsteilen – kann für Betroffene eine Form der Belästigung, Einschüchterung oder Entwürdigung sein. Das Gesetz setzt genau an diesem Punk an: Einvernehmlicher Austausch ist weiterhin erlaubt, aber unaufgefordert und absichtlich gesendet heißt: strafbar.
Was bedeutet das konkret?
- Erfasst sind: Bilder, die primäre menschliche Genitalien zeigen (also z. B. Penis oder Vagina – nicht etwa Brüste) und ohne Einwilligung übermittelt werden.
- Mittel der Übermittlung: beliebige elektronische Kommunikation – vom Messenger bis AirDrop oder Bluetooth.
- Strafmaß: Bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe möglich.
- Nicht betroffen: Der einvernehmliche Austausch (bezeichnet als Sexting) ist zwischen Personen über 14 Jahren weiterhin erlaubt – wichtig ist die Freiwilligkeit und der Konsens der Beteiligten. Achtung: ein unerlaubtes Weitersenden oder Herzeigen bleibt weiterhin strafbar!
Chancen und Herauforderungen
Chancen:
- Es ist ein deutliches Signal: Digitale Belästigung wird nicht länger als harmloser „Flirtversuch“ verharmlost.
- Opfer haben künftig eine klarere rechtliche Grundlage, etwas gegen unerwünschte Bilder zu unternehmen.
- Die Gesetzesänderung kann Bewusstsein schaffen – sowohl bei potenziellen Tätern als auch bei Betroffenen, dass solche Handlungen ernstzunehmen sind.
Herausforderungen:
- Im Alltag bleibt die Frage: Wie häufig wird strafrechtlich verfolgt? Gesetz ist da — aber Umsetzung, Anzeigezahlen, Ermittlungspraktiken werden zeigen, wie stark Wirkung erzeugt wird.
- Es ist eine Grenze definiert: einvernehmlicher Austausch vs. ungefragtes Versenden. In manchen Fällen dürfte der Kontext (Einverständnis, Alter, Weiterleitung) schwer nachzuweisen sein.
Was heißt das für mich?
- Wenn du ein Bild bekommst, das du nicht angefordert hast und das genitale Inhalte zeigt: Du hast laut Gesetz grundsätzlich einen Anspruch darauf, dieses Verhalten als strafbare sexuelle Belästigung zu werten.
- Wenn du Bilder versendest: Vorher fragen und klar Einverständnis einholen. Nur weil digital senden einfach ist, heißt das nicht, dass automatisch Zustimmung da ist.
- In Gruppen- oder Dating-Kontexten: Kommunikation klären, was gewünscht ist und was nicht.
- Wichtig: das Gesetz greift, sobald einvernehmliche Voraussetzungen fehlen bzw. die Handlung belästigend ist.
Beratungsstellen für Kinder & Jugendliche bei sexueller Belästigung
Lass dir helfen, wenn du nicht mehr weiter weißt. Die angegebenen Beratungsstellen bieten Hilfe via Telefon oder Chat an – meistens ist das auch ganz anonym möglich und du musst nicht sagen wer du bist.
👉 www.rataufdraht.at
👉 www.herzklopfen.or.at
👉 www.kija-ooe.at
👉 www.mädchenberatung.at
Beratungsstellen für Eltern
Das ElternTelefon OÖ unter 142 – Ein Gespräch kann schon sehr viel weiterhelfen. Sich Hilfe zu holen, ist manchmal der einzig richtige Weg und niemals ein Fehler. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter von Elterntelefon nehmen sich rund um die Uhr Zeit, sie haben ein Ohr für Ihre Schwierigkeiten, Sorgen und Ängste. Wähle einfach die Telefonnummer 142. Darüber reden hilft!
Online Videoberatung auf der Elternseite.at – Kostenlose Elternberatung und Informationen von Rat auf Draht für betroffene Eltern unter
👉 www.elternseite.at
Workshops für Schulen und Vereine
👉 Meine medienpädagogischen Workshop Inhalte zum Thema sexuelle Belästigung und rundum Verhalten im Internet und sozialen Medien findest du hier: Safer Internet Workshops
